Elektronische Geräte wie Smartphones und Computerbildschirme geben eine grosse Menge an hochenergetischem sichtbarem Licht ab, das Schlaflosigkeit, Augenermüdung und Augenbelastung verursachen kann.
Eine Computerbrille lässt in einer Distanz von 50 bis 100 cm wieder scharf sehen. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille korrigiert eine Fehlsichtigkeit somit in der Entfernung, in der an einem Arbeitsplatz im Büro oder auf dem heimischen Schreibtisch ein Computermonitor steht.
Auf die Distanz am Bildschirmarbeitsplatz abgestimmte hochwertige Gläser lassen ein konzentriertes Arbeiten zu und schonen die Augen.
In der freien Natur passen sich die Augen ständig wechselnden Distanzen und Lichtverhältnissen an. Das trainiert die Akkomodationsfähigkeit der Augenlinsen und hält die für den Fokuswechsel verantwortlichen Ziliarmuskeln in den Augen fit. Für ein ausdauerndes Blicken auf ein selbstleuchtendes Display ist das menschliche Auge dagegen nicht geschaffen. Häufige Folge ist eine Überlastung der Augen.
Häufige Symptome für eine Überlastung sind Kopfschmerzen, trockene Augen und ein zunehmender Verlust an Konzentration. Ist eine Brille nicht auf die Bildschirmarbeit abgestimmt, führt dies auch zu indirekten Beschwerden, ausgelöst durch eine falsche Körperhaltung. Ein schmerzender Nacken und Rückenschmerzen zählen dazu. Auch der hohe Blauanteil der LED-Bildschirme trägt zur Augenbelastung bei und senkt den Sehkomfort.
Blaulichtfilter-Gläser in einer Computerbrille reduzieren das vom Monitor ausgestrahlte Licht im Spektrum von 390 bis 430 Nanometern. Neben Monitoren leuchten auch andere elektronische Geräte wie Smartphones und LED-Lampen in Licht mit hohem Blauanteil.
Das energiereiche Licht belastet die Augen und steht im Verdacht, bei langer Einwirkungszeit die Netzhaut zu schädigen. Gläser mit Blaulichtfilter schützen die Augen und beseitigen einen grossen Teil des Streulichts.
Eine Computerbrille erleichtert das Arbeiten am Computer. Die Korrekturgläser der Bildschirmarbeitsplatzbrille sind für die typische Monitordistanz optimiert. So unterscheiden sich Lesebrille und Gleitsichtbrille von der Computerbrille.
Eine Lesebrille ist eine Einstärkenbrille und lässt Menschen im Nahbereich von etwa 30 bis 40 cm scharf sehen. Da die Altersweitsichtigkeit jeden Menschen betrifft, wird die Lesebrille ab einem Alter von etwa 40 Jahren benötigt, sofern keine andere Form der Sehkorrektur Verwendung findet.
Eine Gleitsichtbrille korrigiert eine Fehlsichtigkeit in mehreren Sehzonen. Mit ihr lassen sich ferne Objekte, mittlere Distanzen und nahe Gegenstände klar erfassen. Die Übergänge zwischen den einzelnen Zonen sind bei modernen Gleitsichtbrillen fliessend gestaltet. Bei einer als Computerbrille ausgelegten Gleitsichtbrille nimmt der Nutzer beim Arbeiten am Monitor eine natürliche Körperhaltung ein.
Die Computerbrille gibt es als Einstärkenbrille oder als Gleitsichtbrille für nahe und mittlere Distanzen. Ist die Arbeitsplatzbrille als Gleitsichtbrille gestaltet, ist der mittlere Sehbereich für die Arbeit am Computer ausgelegt, während die untere Sehzone den Nahbereich korrigiert.
Als Einstärkenbrillen in Schweizer Qualität sind Computerbrillen von Invu konsequent für die Arbeit am Computer optimiert. Aber auch durch den fairen Preis zeichnen sich Computerbrillen von Invu aus.
Einstärkengläser korrigieren Sehschwächen wie eine leichte Kurzsichtigkeit oder eine altersbedingte Weitsichtigkeit. Sie lassen den Anwender in einer bestimmten Distanz wieder scharf sehen. Auch für Computerbrillen kommen Einstärkengläser zur Anwendung, sofern keine Auslegung als Gleitsichtbrille gewünscht ist. Da Einstärkengläser über den gesamten Sehbereich einheitlich korrigieren, ist die Eingewöhnungsphase kürzer als bei einer Gleitsichtbrille.
Die Computerbrille lässt in einem Abstand von 50 bis 100 cm scharf sehen. Das ist auch die Distanz, die Augen beim Arbeiten an einem Monitor einnehmen. Um in einer Entfernung von 30 bis 50 cm scharf zu sehen, brauchen Weitsichtige und ältere Personen eine Lesebrille. Lesebrille und Computerbrille lassen sich auch in einer Gleitsichtbrille für nahe und mittlere Distanzen integrieren. Hierzu werden die Gläser in unterschiedliche Schärfezonen eingeteilt.
Ein genereller Faktor für das Korrektur-Verhältnis von Bildschirmbrille, Lesebrille und Fernbrille lässt sich nicht angeben, da die Ausführung von der individuellen Fehlsichtigkeit abhängt. Ein Optiker oder ein Augenarzt kann die optimalen Dioptrienwerte für eine Computerbrille bestimmen.
Nach dem Schweizer Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. So sind die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten. Weiterhin muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Arbeit benötigte Arbeitsmittel bereitstellen – hierzu zählt auch die für einen Bildschirmarbeitsplatz erforderliche Sehhilfe.
Die Kostenübernahme für eine Computerbrille ist an drei Voraussetzungen gebunden:
Die Verordnung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille sollte ein Augenarzt vornehmen, damit es keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung durch den Arbeitgeber gibt.
Die Belastung für die Augen beim Arbeiten am Computer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Punkt ist die ununterbrochene Bildschirmzeit. Kurze Unterbrechungen während der Arbeit am Bildschirm geben den Augen Gelegenheit, sich zu entspannen. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Unfallversicherungen empfehlen jedoch, spätestens nach zwei Stunden eine Pause von 15 Minuten einzulegen.
Einige Monitore besitzen Einstellungen wie einen Low Blue Mode, der den Blauanteil des Lichts reduziert. An allen Monitoren reduziert eine Computerbrille von Invu mit Blaulichtfilter den energertischen Lichtanteil. Weiterhin sollten Helligkeit und Kontrast eines Monitors den Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz angepasst werden. Blendungen und Reflexe durch einfallendes Sonnenlicht oder künstliche Lichtquellen im Raum sind zu vermeiden.
Nein. Eine Brille wird vom Gesetzgeber als Bestandteil der privaten Lebensführung betrachtet, daher lässt sie sich nur in seltenen Fällen steuerlich berücksichtigen. Dies gilt auch für die Computerbrille.
Sie wird als medizinisches Hilfsmittel eingestuft und nicht als Arbeitsmittel. Steuerlich berücksichtigen lässt sich eine Sehhilfe nur, wenn die Fehlsichtigkeit auf eine beruflich bedingte Ursache zurückzuführen ist, wie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.